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Gloggnitz

(2023-09-07) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Gloggnitz. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Klärung von Betrugshandlungen in Gloggnitz ist Polizei Niederösterreich.


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Klärung von Betrugshandlungen in Gloggnitz

(2023-09-07 / Gloggnitz) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Gloggnitz. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Welcher Vorfall sich in der Region Gloggnitz ereignet hat, ist aus der Originalmeldung zu entnehmen, die wir in der Redaktion erhalten haben. In der Region Gloggnitz ist es zu einem Betrugsfall gekommen. In den meisten Fällen von Betrug, die übrigens zur Kategorie von Straftaten gegen fremdes Eigentum und Vermögen gehören, geht es ohnehin ums Geld. Nach der Täterschaft muß in diesem Fall nicht mehr gesucht werden, denn der Betrug gilt weitgehend als aufgeklärt und es haben sich konkrete Verdachtsmomente so erhärtet, dass die Suche nach der Betrugs-Urheberschaft als abgeschlossen betrachtet werden kann. Symbolfoto zum Thema Betrug, Trickdiebstahl, Online-Betrug und Gelderpressung Die korrekte Wiedergabe von Nachrichten ist uns in der Redaktion wichtig, daher zeigen wir Ihnen hier auch die Originalquelle unserer Nachricht aus der Region Gloggnitz. Fakten werden bei uns generell nicht verändert. Wer Nachrichten liest, sollte auch wissen aus welcher Informationsquelle die Nachrichten kommen – daher haben wir in der Redaktion auch Wert auf die Angabe der Originalquelle gelegt.

Klärung von Betrugshandlungen in Gloggnitz © polizei-beratung.de | Pol. Beratungsstelle (DE)

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Quelle Polizei Niederösterreich (2023-09-07)

Betrug
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Die Polizeiinspektion Gloggnitz wurde am 6. September 2023, gegen 13.15 Uhr, über einen vermeintlichen Spendenbetrug durch drei Männer im Bereich eines Kundenparkplatzes, vor einem Lebensmittelgeschäft in Gloggnitz informiert.
Beim Eintreffen der alarmierten Polizeistreife flüchtete einer der drei vorerst unbekannten Täter. Die beiden anderen wurden angehalten und nach erfolgter Kontrolle vorläufig festgenommen.
Eine weitere Streife der Polizeiinspektion Gloggnitz konnte den Flüchtigen im Nahbereich anhalten. Der junge Mann wurde ebenfalls vorläufig festgenommen.
Bei den Erhebungen vor Ort konnte die Spendenliste am dortigen Kundenparkplatz, zerknüllt unter einem geparkten Pkw liegend aufgefunden werden. Die Liste dürfte von den Männern bei Ansichtigwerden weggeworfen worden sein.

Bei den drei Beschuldigten handelt es sich um rumänische Staatsbürger im Alter von 17, 19 und 45 Jahren; alle in Graz wohnhaft.
Sie sollen sich als gehörlose Spendensammler für den "Landesverband für behinderte und taubstumme Kinder" ausgegeben und Passanten aufgefordert haben, Geld für die von ihnen fingierte Organisation zu spenden.
Bislang konnte erhoben werden, dass die Beschuldigten von zumindest drei Personen Spenden entgegengenommen haben sollen.
Die Beträge auf der mitgeführten Spendenliste sollen von den Beschuldigten verfälscht worden sein, um mehr Spendengelder zu lukrieren.

Auf dem Zettel stand folgender Text:
DER LANDESVERBAND FÜR BEHINDERTE UND TAUBSTUMME KINDER, MÖCHTEN EIN ZENTRUM MIT KONTAKTEN AUF NATIONALER UND INTERNATIONALER EBENE ERÖFFNEN.
BITTE HELFEN SIE UNS MIT IHRER UNTERSCHRIFT.
VIELEN DANK.

Die drei rumänischen Staatsbürger wurden vernommen und waren zum Teil geständig. Sie werden der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt.


VORSICHT:
Es sind vermehrt Personen im Bundesgebiet unterwegs, die eine derartige Betrugsmasche anwenden, um sich unrechtmäßig zu bereichern.
Die obgenannte Spendenaktion wurde NICHT bewilligt und handelt es sich deshalb um eine Betrugshandlung.

Präventionstipps:
• Seien Sie misstrauisch. Derartige Sammelaktionen müssen grundsätzlich bewilligt werden.
• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und ein Identitätsdokument des Spendensammlers bzw. der Spendensammlerin vorzeigen.
• Vergewissern Sie sich, dass es die genannte Organisation auch tatsächlich gibt.
• Bei Betrugsverdacht umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 133 verständigen.

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