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Burgenland

(2023-09-04) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Burgenland. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Verkehrsmaßnahmen zu Schulbeginn ist Polizei Burgenland.


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Verkehrsmaßnahmen zu Schulbeginn

(2023-09-04 / Burgenland) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Burgenland. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Die wichtigsten Daten und Informationen, die wir zu dieser Nachricht haben, sind hier für Sie zusammengestellt. Dass sich das ganze in der Region Burgenland abgespielt hat, können Sie auch bereits unserer Schlagzeile entnehmen. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Hier sehen Sie nun die Originalmeldung, die wir nur geringfügig überarbeitet haben, wenn uns ein Fehler aufgefallen ist. Die Meldung veröffentlichen wir hier auch bewußt mit Angabe der Quelle, damit sich alle auf unserer Seite einen eigenen Eindruck verschaffen können und so auch geklärt ist aus welcher Perspektive die Originalmeldung stammt.

Verkehrsmaßnahmen zu Schulbeginn © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Burgenland (2023-09-04)

Schwerpunkte
Zu Schulbeginn wird es unter der Leitung der Landesverkehrsabteilung Burgenland vermehrt zu Verkehrskontrollen im Bereich der Schulen im ganzen Bundesland kommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und das Vorbeugen von Verkehrsunfällen ist ein wichtiges Ziel der Landespolizeidirektion Burgenland. Daher wird in den ersten beiden Wochen nach Schulbeginn der Schwerpunkt der Kontrollen der Polizei im Bereich der Schul- und Schutzwege in den Ortsgebieten liegen.
Die Kontrollen werden im gesamten Bundesland grundsätzlich zu Unterrichtsbeginn bzw. Unterrichtsende durchgeführt. Dabei wird in erster Linie auf die Einhaltung der Geschwindigkeiten, das richtige Annähern zum Schutzweg sowie die Verwendung von Sicherheitsgurten geachtet. Auch die Fußgänger sollen bei der Benützung von Schutzwegen auf Gefahren sensibilisiert werden.
Seitens der Landesverkehrsabteilung wird eindringlich darauf hingewiesen, dass es sich bei Übertretungen im Bereich der Schutzwege um keine "Kavaliersdelikte" handelt, weshalb dementsprechend eingeschritten wird.

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