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St. Pölten

(2023-08-22) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region St. Pölten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite. Originalquelle des Beitrages: Drogenkontrollen beim Frequency-Festival: 216 Führerscheine abgenommen


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Drogenkontrollen beim Frequency-Festival: 216 Führerscheine abgenommen

(2023-08-22 / St. Pölten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region St. Pölten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Aus der angegebenen, offiziellen Quelle haben wir diese Meldung für die Region St. Pölten erhalten, die wir hier im Anschluss zitieren möchten. Beiliegende Meldung aus der Region St. Pölten ist aus dem Vekehrs-Ressort entstanden. Unter Drogeneinfluss stand offenbar die Person hinter dem Steuer im Fahrzeug, das ergab zumindest der Drogentest, den die Polizei bei der Anhalltung in der Region St. Pölten durchgeführt hat. Daher wurde auch eine Weiterfahrt untersagt. Im Zuge der polizeilichen Amtshandlung wurde in diesem Fall auch der Führerschein der Person abgenommen. Symbolfoto zum Thema Verkehr, Verkehrskontrollen, Alkohol am Steuer und Drogenlenker Im Anschluß an unsere eigene Meldung haben wir auch die Originalmeldung angefügt, die als Basis für diese Nachricht gilt. Wir verändern solche Nachrichten im O-Ton nie in den Fakten, lediglich kleinere Textkorrekturen werden vorgenommen. Unsere Nachrichtenquelle bleibt selbstverständlich kein Geheimnis, wir möchten diese auch an der betreffenden Stelle im Zitatblock offen kennzeichnen.

Drogenkontrollen beim Frequency-Festival: 216 Führerscheine abgenommen © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Niederösterreich (2023-08-22)

Allgemeines
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Wie bereits in der Pressaussendung vom 20. August 2023 bekanntgegeben, erfolgten bei Schwerpunktkontrollen der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich im Zuge der Frequency-Veranstaltung in St. Pölten im Zeitraum von 17. bis 20. August 2023 insgesamt 216 Führerscheinabnahmen im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand.


Aufgrund vermehrter Anfragen hinsichtlich des Ablaufes eines Suchtmitteltests am Anhalteort darf die Landespolizeidirektion Niederösterreich über die rechtlichen Vorgaben informieren:


Die Straßenverkehrsordnung 1960 bestimmt, dass im Falle einer Vermutung/Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung eine Vorführung des Probanden zum Arzt zu erfolgen hat. Die Kontrollen werden dabei durch besonders geschulte Organe der öffentlichen Sicherheit durchgeführt.


Auf freiwilliger Basis des Probanden/der Probandin kann am Anhalteort ein Urintest durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Proband/die Probandin der Freiwilligkeit bewusst ist und er bzw. sie belehrt wurde, dass eine Verweigerung des Urintests keine Konsequenzen nach sich zieht. Die Urinabgabe erfolgt nicht in der Öffentlichkeit bzw. muss die Wahrung der Schicklichkeit gegeben sein (durch eine öffentliche Toilette oder Ausnützung der Natur hinter Hecken oder Bäumen). Der freiwillige Urintest hat für den Lenker auch den Nutzen, darzulegen, dass er nicht durch Suchtmittel beeinträchtigt ist.


Bei Verdachtsmomenten einer Suchtmittelbeeinträchtigung und Lenken eines Kraftfahrzeuges ist eine obligatorische klinische Untersuchung samt Blutabnahme durch einen Arzt vorgesehen. Das Blut wird danach in einem Labor ausgewertet, die Untersuchungsdauer beträgt ca. 10 bis 14 Tage. In dieser Zeit gilt der Führerschein als vorläufig entzogen. Nach Einlangen des Gutachtens bei der Behörde erfolgt durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde die Mitteilung des Ergebnisses an den Angezeigten, mittels Strafverfügung oder Einstellung des Verfahrens nach § 5 Straßenverkehrsordnung 1960, sollte keine Beeinträchtigung erwiesen werden.

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