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Wien 17.,Hernals

(2023-08-15) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien 17.,Hernals. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Festnahme nach Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes ist Polizei Wien.


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Festnahme nach Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes

(2023-08-15 / Wien 17.,Hernals) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien 17.,Hernals. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Welcher Vorfall sich in der Region Wien 17.,Hernals ereignet hat, ist aus der Originalmeldung zu entnehmen, die wir in der Redaktion erhalten haben. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Über den Vorfall in der Region Wien 17.,Hernals haben wir aus folgender Originalmeldung erfahren, die wir hier auch korrekt wiedergeben möchten. Da wir hier eben auch aus einer Originalquelle zitieren und natürlich auch hier ein Pressedienst als Bezugsquelle gilt, nennen wir auch unseren Lesenden immer die Originalquellenangabe, damit sich alle selbst ein Bild von der Nachricht und der Perspektive machen können.

Festnahme nach Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Wien (2023-08-15)

Vorfallszeit: 14.08.2023, 08:15 Uhr
Vorfallsort: 17., Hernalser Hauptstraße

Beamte des Stadtpolizeikommandos Ottakring wurden im Zuge ihres Streifendienstes auf einen Mann (52, StA.: Italien) aufmerksam, der ungebührlichen und störenden Lärm durch Geschrei erzeugte.
Der Mann wurde mehrmals aufgefordert sein strafbares Verhalten einzustellen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach und setzte durch Handzeichen und verbale Aussagen Übertretungen nach dem Verbotsgesetz. Daraufhin wurde der 52-Jährige vorläufig festgenommen.
Der Tatverdächtige verweigerte die Aussage bei seiner Vernehmung. Er wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß angezeigt.

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