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Schwechat

(2023-06-15) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Schwechat. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite. Originalquelle des Beitrages: Erheblich überladener Kleintransporter in Schwechat aus dem Verkehr gezogen


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Erheblich überladener Kleintransporter in Schwechat aus dem Verkehr gezogen

(2023-06-15 / Schwechat) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Schwechat. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Die wichtigsten Daten und Informationen, die wir zu dieser Nachricht haben, sind hier für Sie zusammengestellt. Dass sich das ganze in der Region Schwechat abgespielt hat, können Sie auch bereits unserer Schlagzeile entnehmen. Beiliegende Meldung aus der Region Schwechat ist aus dem Vekehrs-Ressort entstanden. Symbolfoto zum Thema Verkehr, Verkehrskontrollen, Alkohol am Steuer und Drogenlenker Hier sehen Sie nun die Originalmeldung, die wir nur geringfügig überarbeitet haben, wenn uns ein Fehler aufgefallen ist. Die Meldung veröffentlichen wir hier auch bewußt mit Angabe der Quelle, damit sich alle auf unserer Seite einen eigenen Eindruck verschaffen können und so auch geklärt ist aus welcher Perspektive die Originalmeldung stammt.

Erheblich überladener Kleintransporter in Schwechat aus dem Verkehr gezogen © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Niederösterreich (2023-06-15)

Bedienstete der Polizeiinspektion Schwechat Wiener Straße wurden im Zuge der Verkehrsüberwachung am 15. Juni 2023 in Schwechat auf einen überladenen Kleintransporter aufmerksam.
Gegen 8.30 Uhr hielten die Polizisten das Fahrzeug auf der LB 10 an und führten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. Bei der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der mit Tiefkühlware beladene Kleintransporter mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg überladen ist. Das bei der Verwiegung festgestellte Gesamtgewicht ergab 5.080 kg. Dadurch war eine Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts von 45 Prozent gegeben.

Die einschreitenden Polizisten untersagten dem Fahrzeuglenker die Weiterfahrt bis zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes.
Der Fahrzeuglenker aus dem Bezirk Neusiedl am See und der Zulassungsbesitzer werden der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

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