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Amstetten

(2025-09-08) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Amstetten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Schwerer Raub - Bezirk Amstetten ist Polizei Niederösterreich.


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Schwerer Raub - Bezirk Amstetten

(2025-09-08 / Amstetten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Amstetten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Wie schon aus der Überschrift ersichtlich wurde, hat sich der Vorfall zu diesem Bericht in der Region Amstetten abgespielt. Die Fakten, die wir aus dem Originalbericht (siehe unten) entnehmen konnten, haben wir hier aufbereitet. In unserer Nachricht geht es um einen Überfall, der sich hier zugetragen hat. Ein Überfall ist für das Opfer immer sehr prägend, da solche Angriffe – das ist auch die Definition für einen Überfall – sehr plötzlich und unvermutet kommen. Symbolfoto zum Thema Raub und Überfall Die Originalmeldung, die in der Redaktion herangezogen wurde, über die Nachricht aus der Region Amstetten lesen Sie nun hier. Die Quelle aus der wir die Meldung haben ist ebenfalls beim Originaltext angegeben. So können Sie sich auch ein Bild der Perspektive verschaffen aus der die Nachricht aus der Region Amstetten geschrieben ist.

Schwerer Raub - Bezirk Amstetten © polizei-beratung.de | Pol. Beratungsstelle (DE)

© polizei-beratung.de | Pol. Beratungsstelle (DE)

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Quelle Polizei Niederösterreich (2025-09-08)

Drei maskierte Männer betraten am 5. September 2025 ein Einfamilienhaus eines pensionierten Ehepaares im Gemeindegebiet von Amstetten. Die zu diesem Zeitpunkt allein anwesende Frau dürfte unmittelbar danach sowohl mit körperlicher Gewalt als auch unter Androhung einer mitgeführten Pistole sowie eines Hiebgegenstandes unter Kontrolle gebracht und zur Herausgabe von Bargeld genötigt worden sein.

Ein Mitarbeiter eines Spediteurs fuhr gegen 07.00 Uhr berufsbedingt vor die Liegenschaft. Vermutlich durch die Zufahrt überrascht, verließen die drei Beschuldigten fluchtartig das Haus und wurden dabei vom Mitarbeiter bemerkt, der den Polizeinotruf verständigte.

Bei den umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnten zwei verdächtige Personen wahrgenommen werden. Laut ersten Erhebungen dürfte beim Versuch der Anhaltung einer der beiden Beschuldigten auf die einschreitenden Polizisten geschossen haben, woraufhin einer der Polizeibeamten das Feuer erwiderte. Unmittelbar danach gelang es, die beiden Beschuldigten, einen 58-jährigen kosovarischen Staatsbürger und einen 55-jährigen albanischen Staatsbürger, beide ohne aufrechten Wohnsitz im Bundesgebiet, festzunehmen und die Pistole sicherzustellen. Durch die Schussabgaben wurde niemand verletzt.

Bedienstete des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Raub und Assistenzbereich Tatort, übernahmen die weitere Amtshandlung. Während der 55-Jährige bei den durchgeführten Einvernahmen die Aussage verweigerte, war der 58-Jährige umfassend geständig. Die beiden Beschuldigten wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten in die dortige Justizanstalt eingeliefert. Die Erhebungen zum dritten Beschuldigten sind noch im Gange.

Der mit Lebensgefahr verbundene Waffengebrauch wird im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens unter Leitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums, welche im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK; Sektion 3) etabliert ist, untersucht. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung. Es handelt sich hierbei um eine Sonderkompetenz dieser unabhängigen Ermittlungsstelle.
Die EBM ist organisatorisch und weisungstechnisch von der für die gesamte Sicherheitsexekutive zuständigen Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion 2) vollkommen getrennt, wodurch die Neutralität und Objektivität der Ermittlerinnen und Ermittler in der EBM sichergestellt wird. Der EBM obliegt die objektive, unabhängige und ergebnisoffene Ermittlung des Sachverhalts.

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