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St. Veit an der Glan

(2023-03-05) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region St. Veit an der Glan. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
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Vorläufiges Waffenverbot gegen zwei Männer in St. Veit verhängt

(2023-03-05 / St. Veit an der Glan) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region St. Veit an der Glan. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Die wichtigsten Daten und Informationen, die wir zu dieser Nachricht haben, sind hier für Sie zusammengestellt. Dass sich das ganze in der Region St. Veit an der Glan abgespielt hat, können Sie auch bereits unserer Schlagzeile entnehmen. Eine gefährliche Drohung, darunter ist eine Drohung gegen Leib und Leben zu verstehen, ist in diesem Bericht das Thema. Eine häufige Form der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht darin, dass Personen von Waffen im öffentlichen Raum Gebrauch machen. Im Unterschied zu einer direkten Bedrohung ist die Gefährdung eben daran gebunden, dass nicht direkt auf ausgewählte Ziele losgegangen, eingestochen oder geschossen wird. Symbolfoto zum Thema Bedrohung und Drohgebärden Die korrekte Wiedergabe von Nachrichten ist uns in der Redaktion wichtig, daher zeigen wir Ihnen hier auch die Originalquelle unserer Nachricht aus der Region St. Veit an der Glan. Fakten werden bei uns generell nicht verändert. Außerdem ist über die Meldung, die wir aus der Region St. Veit an der Glan bekommen haben auch die Quelle hier angeführt, damit Sie sich auch ein Bild darüber machen können.

Vorläufiges Waffenverbot gegen zwei Männer in St. Veit verhängt © polizei-beratung.de | Pol. Beratungsstelle (DE)

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Quelle Polizei Kärnten (2023-03-05)

Zwei Männer, 23 und 32 Jahre alt, aus St. Veit/Glan wurden am 05.04.2023 um 11:00 Uhr von Zeugen dabei beobachtet, wie sie im Stadtgebiet mit Waffen hantierten, was einen größeren Polizeieinsatz folgen ließ. Die beiden Männer konnten angehalten werden und nach Klärung des Sachverhaltes stellte sich heraus, dass diese mit "Airsoft-Waffen" (Spielzeugwaffen zum Verschießen kleine Kunststoffkugeln) unterwegs waren und auf einem aufgelassenen Firmengelände Schießübungen durchführen wollten. Ob dabei etwas beschädigt wurde, ist nun Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen. Die "Airsoft-Waffen" wurden sichergestellt und ein vorläufiges Waffenverbot.

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