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Niederösterreich

(2025-07-07) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Niederösterreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
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Brandstiftung geklärt - Festnahme

(2025-07-07 / Niederösterreich) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Niederösterreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Brandstiftung geklärt - Festnahme © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Niederösterreich (2025-07-07)

Bezirk St. Pölten/Land
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Mehrfache beharrliche Verfolgung (Stalking), vorsätzliche Brandstiftung ua

Bedienstete der Polizeiinspektion Rabenstein an der Pielach führten seit Mitte Februar bzw. Anfang März 2025 Ermittlungen gegen einen vorerst unbekannten Täter wegen des Verdachts der beharrlichen Verfolgung und Sachbeschädigung.


Zu Beginn des Tatzeitraums platzierte der vorerst unbekannte Täter mehrere GPS-Sender an den Fahrzeugen von drei Personen bzw. verunstaltete deren Fahrzeugen mit verschiedenen Lebensmitteln. In einem Fall wurden auch die Reifen an einem PKW durch das Unterlegen von Nägeln beschädigt.


Die Intensität der beharrlichen Verfolgung der vorerst unbekannten Täterschaft steigerte sich, so wurden zahlreiche Drohschreiben an verschiedenste Personen und Institutionen aus dem Umfeld der beharrlich verfolgten Personen versendet. Weiters wurden mittels KI generierte sexualbezogene Bilddarstellungen der Personen – teilweise mit deren Telefonnummern und Adressen - auf verschiedenen Örtlichkeiten im Bezirk St. Pölten/Land bzw. am Arbeitsplatz in St. Pölten platziert. Beginnend mit Mai 2025 begann der vorerst unbekannte Täter nahezu täglich mit dem Versenden von Drohmails von nicht rückverfolgbaren Mailadressen.


Ebenso tätigte der vorerst unbekannte Täter zahlreiche Bestellungen bei diversen Online-Versandhäusern von Unterwäsche und Sexspielzeug auf den Namen und Rechnung des weiblichen Opfers. Sie wurde durch die ständigen Tathandlungen und
Bedrohungen in deren Lebensführung massiv beeinträchtigt, außerdem entstand durch die Bestellungen auch ein finanzieller Schaden in noch unbekannter Höhe.


Aufgrund der gesteigerten Intensität und der nahezu täglich verübten Tathandlungen wurde die weitere Amtshandlung im Mai 2025 durch das Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Leib/Leben, übernommen und kooperativ mit der Polizeiinspektion Rabenstein/Pielach und verschiedenen Abteilungen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes NÖ fortgeführt.


Zuletzt drohte der vorerst unbekannte Täter Ende Juni 2025 in den Mails mit der Verübung von Brandstiftungen an verschiedensten Örtlichkeiten.


Am 29. Juni 2025, gegen 17:00 Uhr, kam es tatsächlich zu einem Brandausbruch an der Wohnadresse des 43-jährigen Beschuldigten in Rabenstein/Pielach, Bezirk St. Pölten-Land. Hierbei brannten ein Nebengebäude sowie ein Wintergarten – angrenzend an das Wohnhaus - vollständig aus. Als Ursache wurde dabei wurde durch den Brandsachverständigen des Bundeskriminalamtes eine vorsätzliche Brandstiftung festgestellt. Aufgrund des raschen Einschreitens der Feuerwehr und von Zivilpersonen konnte ein Übergreifen an ein angrenzendes Wohngebäude sowie Personenschäden verhindert werden.


Nach dem Brandgeschehen in Rabenstein an der Pielach kündigte der vorerst unbekannte Täter weitere Brände per E-Mail an. Durch umfangreiche Ermittlungen und Auswertungen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft St. Pölten konnte der vorerst als Opfer geführte 43-Jährige als Beschuldigter ausgeforscht werden.


Der Beschuldigte wurde am 4. Juli 2025 aufgrund einer bestehenden Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten an seiner Arbeitsplatzadresse festgenommen. Er zeigte sich zu sämtlichen ihm zur Last gelegten Tathandlungen vollumfänglich geständig. Er habe sämtliche zu seinem Nachteil begangene Tathandlungen inszeniert, um sich dadurch als Opfer darstellen zu können bzw. den Verdacht auf anderen Personen aus dem Umfeld des weiblichen Opfers der beharrlichen Verfolgung zu lenken. Auch konnte im Rahmen von angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen in den Büroräumlichkeiten und am Wohnsitz des Beschuldigten eindeutiges Beweismaterial vorgefunden und sichergestellt werden.


Der Beschuldigte wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert.

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