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Niederösterreich

(2025-04-18) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Niederösterreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
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Desolater Tiertransport ohne Genehmigung gestoppt

(2025-04-18 / Niederösterreich) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Niederösterreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Desolater Tiertransport ohne Genehmigung gestoppt © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Niederösterreich (2025-04-18)

Bezirk Mistelbach
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Überwachung der Maul- und Klauenseuche in Niederösterreich

Am 16. April 2025, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr führten Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Großkrut auf der A5, Verkehrskontrollplatz Schrick, Bezirk Mistelbach, Richtungsfahrbahn Wien, Schwerverkehrskontrolle durch.

Im Zuge dieser Kontrolle wurde um 15:00 Uhr ein Tiertransport, beladen mit 33 Stieren von der Tschechischen Republik in den Kosovo zum Zwecke einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten. Aufgrund der Maul- und Klauenseuche in der Slowakei und Ungarn führte der Transport über Österreich, Slowenien, Kroatien, Serbien in den Kosovo. In weiterer Folge wurde das Fahrzeug einer anfänglichen technischen Unterwegskontrolle unterzogen.

Dabei wurde festgestellt, dass die Reifen der zweiten Achse rechts beim Sattelanhänger Beschädigungen bis zum Gewebe aufwiesen. Weiters war der Hauptrahmen durchgerissen. Dadurch bestand die Gefahr, dass die Reifen platzen sowie der Rahmen (auch durch die Beladung mit 33 Stieren) brechen hätte können. Weiters wurden im Zuge der Kontrolle noch sechs schwere technische Mängel (vorstehende Teile, Blech des Daches aufgerissen, Scheibe der Fahrertüre gebrochen) festgestellt.

Der 36-jährige kosovarische Lenker führte eine grenzüberschreitende, gewerbsmäßige Güterbeförderung durch, weshalb der Lenker aufgefordert wurde, die dafür notwendige Genehmigung für die grenzüberschreitende Güterbeförderung auszuhändigen. Dabei wurde festgestellt, dass dieser die Genehmigung nicht mitführte bzw. die Firma nicht im Besitz einer Güterbeförderungsgenehmigung für die Republik Österreich war.

In weiterer Folge wurden die Fahrerkarte sowie der Massenspeicher des Kontrollgerätes mittels zugewiesener Software ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass der Lenker auf der Fahrt von Ungarn in die Tschechische Republik keine Fahrerkarte benutzte und in weiterer Folge die Zeit als Ruhezeit auf der Fahrerkarte nachtrug. Dadurch manipulierte dieser die Zeiten auf der Fahrerkarte so, dass im Zuge einer Kontrolle eine entsprechende Ruhezeit ausgewiesen wurde. Bei einer neuerlichen Auswertung mit den tatsächlichen Zeiten wurde festgestellt, dass der Lenker vom 15.04.2025, um 14:36 Uhr bis zum Kontrollzeitpunkt lediglich 2 Stunden 54 Minuten Ruhezeit hielt.

Aufgrund der Mängel wurde die Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach in Kenntnis gesetzt. Diese ordnete aufgrund der Transportdauer von 21 Stunden, die nur mit einem Fahrer durchgeführt wurde, sowie aufgrund der technischen Mängel, die Umladung auf einen anderen Tiertransport an. Die Stiere wurden am 16. April 2025, um 16:30 Uhr im Beisein der Amtstierärztin, in ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug für Tiertransport umgeladen.

Da sich das Fahrzeug nicht mehr in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befand, wurden die Kennzeichentafel sowie der Zulassungsschein vorläufig abgenommen. Der Lenker wird wegen mehrerer Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz, Güterbeförderungsgesetz sowie gesetzlicher Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach angezeigt und musste eine vorläufige Sicherheit in der Höhe von 5.320 Euro hinterlegen.

Weiters wird der Lenker wegen des Verdachtes nach § 293 Strafgesetzbuch, Fälschung eines Beweismittels, bei der Staatanwaltschaft Korneuburg angezeigt.

Im Zuge der gesamten Kontrollen der Autobahnpolizeiinspektion Großkrut wurden folgende Anzeigen erstattet:

20 Anzeigen nach den Lenk- und Ruhezeiten, 18 Anzeigen wegen technischer Mängel, zwei Anzeigen nach dem Güterbeförderungsgesetz, zwei Anzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung, vier Anzeigen wegen Überladung, zwei Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Transportbestimmungen bei Schwertransporten, eine Kennzeichenabnahme, zwei Untersagungen der Weiterfahrt.

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