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Kärnten

(2025-04-03) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung ist Polizei Kärnten.


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Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung

(2025-04-03 / Kärnten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Die wichtigsten Daten und Informationen, die wir zu dieser Nachricht haben, sind hier für Sie zusammengestellt. Dass sich das ganze in der Region Kärnten abgespielt hat, können Sie auch bereits unserer Schlagzeile entnehmen. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Die ursprüngliche Meldung, die wir in der Redaktion nur geringfügig bearbeiten oder ganz im Original übernehmen, können Sie nun hier lesen. Wer sich selbst einen Eindruck von der Meldung verschaffen möchte, kann hier auch das Originalziitat lesen, wir verändern dabei keinerlei Faktenangaben. Aus diesem Grund geben wir auch unsere Quelle hier an.

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Kärnten (2025-04-03)

Ein 38-jähriger Mann aus Spittal an der Drau gab am 03.04.2025 gegen 21:45 Uhr im Zuge einer Amtshandlung gegenüber der Polizei an, im Stadtgebiet von einer unbekannten männlichen Person zur Herausgabe seiner Bankomatkarte aufgefordert worden zu sein. Der Täter habe ihn dabei mit einem Butterfly-Messer an der rechten Wange verletzt. Bei der Opfervernehmung wiederholte der Mann zwar seine Darstellung des Vorfalls, verstrickte sich jedoch zunehmend in Widersprüche. Zudem ließen sich die Verletzungen in seinem Gesicht nicht mit dem geschilderten Tathergang in Einklang bringen. Schließlich gestand er, den Raub (Versuch) vorgetäuscht zu haben. Die Verletzungen seien durch einen Sturz entstanden. Er zeigte sich reuig, bedauerte es, die Polizei belogen zu haben, und war sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst. Nach Abschluss der Ermittlungen wird er der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.

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