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Kärnten

(2025-04-01) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Auffindung von NS-Devotionalien - Anzeige nach dem Verbotsgesetz und Waffengesetz ist Polizei Kärnten.


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Auffindung von NS-Devotionalien - Anzeige nach dem Verbotsgesetz und Waffengesetz

(2025-04-01 / Kärnten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Was sich hier genau in der Region Kärnten zugetragen hat, erfahren Sie in der Originalmeldung, die wir hier angeführt haben. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Über den Vorfall in der Region Kärnten haben wir aus folgender Originalmeldung erfahren, die wir hier auch korrekt wiedergeben möchten. Da wir hier eben auch aus einer Originalquelle zitieren und natürlich auch hier ein Pressedienst als Bezugsquelle gilt, nennen wir auch unseren Lesenden immer die Originalquellenangabe, damit sich alle selbst ein Bild von der Nachricht und der Perspektive machen können.

Auffindung von NS-Devotionalien - Anzeige nach dem Verbotsgesetz und Waffengesetz © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Kärnten (2025-04-01)

Aufgrund einer glaubwürdigen Zeugenaussage im Zusammenhang mit einer Anzeige nach dem Verbotsgesetz sowie dem Waffengesetz wurde über die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Anordnung zur Hausdurchsuchung angeregt. Diese wurde gerichtlich bewilligt und am 28.03.2025 am Wohnsitz eines 39-jährigen Mannes in Wolfsberg vollzogen. Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden zahlreiche NS-Devotionalien in Form von Symbolen, Bildern, Fahnen, Abzeichen sowie diversen Schriftstücken sichergestellt. Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte etwa 1600 illegale Böller und Feuerwerkskörper, die ebenfalls beschlagnahmt wurden. Darüber hinaus wurden verbotene Waffen aufgefunden, weshalb gegen den Beschuldigten ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wurde. Neben diesen sichergestellten verbotenen Waffen wurden auch seine legal besessenen Schusswaffen, Munition sowie sein waffenrechtliches Dokument in behördliche Verwahrung genommen. Der 39-jährige Beschuldigte wurde zur Sache niederschriftlich einvernommen, zeigte sich jedoch nicht geständig. Er bestritt die Vorwürfe und gab an, die sichergestellten NS-Devotionalien als Sammler erworben zu haben. Dafür habe er einen mittleren bis hohen vierstelligen Betrag investiert und die Gegenstände auf Flohmärkten in ganz Österreich gekauft. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft Klagenfurt sowie wegen diverser Verwaltungsübertretungen der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg angezeigt.

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