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Kärnten

(2025-01-21) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Einbruch, Sachbeschädigung, Verbotsgesetz ist Polizei Kärnten.


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Einbruch, Sachbeschädigung, Verbotsgesetz

(2025-01-21 / Kärnten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Welcher Vorfall sich in der Region Kärnten ereignet hat, ist aus der Originalmeldung zu entnehmen, die wir in der Redaktion erhalten haben. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Die korrekte Wiedergabe von Nachrichten ist uns in der Redaktion wichtig, daher zeigen wir Ihnen hier auch die Originalquelle unserer Nachricht aus der Region Kärnten. Fakten werden bei uns generell nicht verändert. Wer Nachrichten liest, sollte auch wissen aus welcher Informationsquelle die Nachrichten kommen – daher haben wir in der Redaktion auch Wert auf die Angabe der Originalquelle gelegt.

Einbruch, Sachbeschädigung, Verbotsgesetz © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Kärnten (2025-01-21)

Nach umfangreichen Ermittlungen durch die PI Villach Hauptplatz aufgrund von Einbrüchen und Sachbeschädigungen im Zeitraum von 09.07. bis 14.07.2024 in der Innenstadt von Villach konnten zwei jugendliche österreichische Staatsangehörige (15 und 16) als Täter ausgeforscht werden.

Bei zumindest zwei nachgewiesenen Einstiegen in ein Schulgebäude wurden mit einem zuvor auf einer Baustelle endwendeten Brecheisen 19 Türen aufgebrochen, mehrere Gegenstände beschädigt und verunstaltet, sowie eine geringe Summe Bargeld entwendet. Zudem wurden an zumindest zwei Tatorten Hakenkreuze angebracht und somit dem Verbotsgesetz zuwidergehandelt. Die Höhe des Sachschadens beträgt mehrere tausend Euro.

Durch Zeugenaussagen, Erhebungen im Umfeld der Schule, sowie durch Videoaufnahmen auf einem wegen einer anderen Angelegenheit sichergestellten Smartphones des 15-jährigen konnten den Beschuldigten die genannten Taten nachgewiesen werden. Beide Beschuldigten waren bei deren Einvernahme größtenteils geständig. Sie werden nach Abschluss der Ermittlungen angezeigt.

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