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Burgenland

(2024-12-27) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Burgenland. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
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Silvester 2024/2025

(2024-12-27 / Burgenland) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Burgenland. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Silvester 2024/2025 © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Burgenland (2024-12-27)

Prävention
Polizei Burgenland informiert anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels über die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und appelliert an die Vernunft

Der Jahreswechsel gehört für die Blaulichtorganisationen schon immer zu den einsatzintensivsten Tagen im Jahr und stellt große Herausforderungen an die Einsatzkräfte.
Wie jedes Jahr wird das Augenmerk von der Gewalt im häuslichen Bereich, bis hin zu Ausschreitungen im öffentlichen Raum, Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz, Aufarbeitung von verwaltungsrechtlichen oder gerichtlich strafbaren Handlungen, Wahrnehmung von verkehrspolizeilichen Aufgaben sowie auf die allgemein erhöhte Gefährdungslage gelegt.

Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes

Grundsätzlich besteht auch zu Silvester ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik (Kategorie F2) im Ortsgebiet, jedoch können Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot ausnehmen. Für das Stadtgebiet von Eisenstadt wurde keine derartige Verordnung erlassen, womit das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (z.B. übliche Feuerwerksraketen, Batteriefeuerwerke, etc.) im Ortsgebiet von Eisenstadt ausnahmslos verboten ist. Darüber hinaus ist generell zu beachten, dass Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten (auch außerhalb des Ortsgebietes) bzw. in der Nähe von Tankstellen nicht verwendet werden darf. Größere bzw. professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind ohnehin nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt.
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Doch darüber hinaus gibt es speziell im heurigen Jahr viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten:
Denn neben der Gefahr schwerer Verletzungen und der Beeinträchtigung von Menschen und Tieren durch übermäßigen Lärm, schont ein Verzicht auf Feuerwerk nicht nur Geldbörse und Umwelt, sondern auch unsere Gesundheit.

Informationen zu den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 finden sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html

Das Team Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Burgenland wünscht allen einen guten Rutsch ins Jahr 2025.


Rückfragehinweis:

Landespolizeidirektion Burgenland
Büro (L1) Öffentlichkeitsarbeit und interner Betrieb

Heinz HEIDENREICH, ChefInsp
Fachbereichsleiter für Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +43 (0) 59133 10 1110
Mobil: +43 664 2551254
Neusiedler Straße 84, A-7000 Eisenstadt, Burgenland
heinz.heidenreich@bmi.gv.at
oeffentlichkeitsarbeit-b@polizei.gv.at
lpd-b@polizei.gv.at
www.polizei.gv.at

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