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Hollabrunn

(2024-12-19) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Hollabrunn. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Verbotene pyrotechnische Gegenstände bei Verkehrsanhaltung sichergestellt / Bezirk Hollabrunn ist Polizei Niederösterreich.


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Verbotene pyrotechnische Gegenstände bei Verkehrsanhaltung sichergestellt / Bezirk Hollabrunn

(2024-12-19 / Hollabrunn) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Hollabrunn. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Wie schon aus der Überschrift ersichtlich wurde, hat sich der Vorfall zu diesem Bericht in der Region Hollabrunn abgespielt. Die Fakten, die wir aus dem Originalbericht (siehe unten) entnehmen konnten, haben wir hier aufbereitet. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Die ursprüngliche Meldung, die wir in der Redaktion nur geringfügig bearbeiten oder ganz im Original übernehmen, können Sie nun hier lesen. Wer sich selbst einen Eindruck von der Meldung verschaffen möchte, kann hier auch das Originalziitat lesen, wir verändern dabei keinerlei Faktenangaben. Aus diesem Grund geben wir auch unsere Quelle hier an.

Verbotene pyrotechnische Gegenstände bei Verkehrsanhaltung sichergestellt / Bezirk Hollabrunn © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Niederösterreich (2024-12-19)

Bezirk Hollabrunn
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Beamte der Polizeiinspektion Retz hielten am 14. Dezember 2024, gegen 21.20 Uhr, in Mitterretzbach einen Pkw an und führten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. In dem Fahrzeug befanden sich vier Männer im Alter von 18 bis 20 Jahren, alle in Wien wohnhaft.
Die einschreitenden Polizisten fanden bei der Fahrzeugkontrolle eine erhebliche Anzahl (32 Packungen) an pyrotechnischen Gegenständen im gesamten Pkw – im Handschuhfach, unter den Sitzen, im Kofferraum bzw. in der Reserveradmulde – auf. Die Fahrzeuginsassen gaben an, diese in Tschechien gekauft zu haben.

Die aufgefundenen pyrotechnischen Gegenstände wurden vorläufig sichergestellt, da unter anderem die Herkunft nicht feststellbar ist, keine deutsche Sprache auf den Gegenständen ist, die CE-Kennzeichnung fehlend oder gefälscht ist, es sich um Gegenstände der Kategorie F3 bzw. F4 handelt und die Personen nicht im Besitz eines Pyrotechnik-Ausweises sind.

Sie werden der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wegen Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt.



Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper sowie unsachgemäßer Verwendung pyrotechnischer Artikel und appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders leichtsinnige Handhabung von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, ohne erforderliche Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotenzial. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch empfindlich hohe Geldstrafen.

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