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Feldkirchen in Kärnten

(2024-06-13) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Feldkirchen in Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Vergehen nach dem Waffengesetz in Feldkirchen ist Polizei Kärnten.


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Vergehen nach dem Waffengesetz in Feldkirchen

(2024-06-13 / Feldkirchen in Kärnten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Feldkirchen in Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Wir berichten über einen Vorfall aus der Region Feldkirchen in Kärnten. Was sich genau hier entsprechend dieser Meldung, wir wir aus offiziellen Quellen entnommen haben, abgespielt hat, erfahren Sie im Originaltext der Meldung noch einmal en detail. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Angeschlossen an unsere eigene Meldung zitieren wir immer – und zwar aus Prinzip – den vollständigen Text der Originalmeldung zu dieser Nachricht. Das bietet Ihnen auch die Möglichkeit aus der offiziellen Quelle noch nachlesen zu können. Außerdem ist über die Meldung, die wir aus der Region Feldkirchen in Kärnten bekommen haben auch die Quelle hier angeführt, damit Sie sich auch ein Bild darüber machen können.

Vergehen nach dem Waffengesetz in Feldkirchen © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Kärnten (2024-06-13)

Am 13.06.2024 gegen 14.25 Uhr fand ein 57-jähriger Mann aus Feldkirchen bei einer Waschanlage in Feldkirchen, gleiche Gemeinde und Bezirk, eine herrenlose Stofftasche in der sich neben anderen Utensilien auch eine Faustfeuerwaffe, Kaliber 7,65 mm und eine Munitionspackung mit 50 Schuss befand.
Noch während der Abklärung des Sachverhaltes kam der Verlustträger, ein 36-jähriger Mann aus dem Bezirk St. Veit/Glan, zu dem Auffindungsort.
Der Mann gab an, er habe die Waffe seines Stiefvaters auf einem Schießstand ausprobieren wollen, ob diese überhaupt noch funktionsfähig sei. Er zeigte auch seine Jagdkarte vor.
Bei den weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass der Mann weder im Besitz einer Waffenbesitzkarte noch eines Waffenpasses ist. Außerdem ist die Pistole nicht registriert.
Die Faustfeuerwaffe und die Munition wurden sichergestellt.
Der Mann und der Besitzer der Faustfeuerwaffe werden nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.

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