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Kärnten

(2024-06-04) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Wegweisung und Betretungsverbot ist Polizei Kärnten.


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Wegweisung und Betretungsverbot

(2024-06-04 / Kärnten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Welcher Vorfall sich in der Region Kärnten ereignet hat, ist aus der Originalmeldung zu entnehmen, die wir in der Redaktion erhalten haben. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Über den Vorfall in der Region Kärnten haben wir aus folgender Originalmeldung erfahren, die wir hier auch korrekt wiedergeben möchten. Da wir hier eben auch aus einer Originalquelle zitieren und natürlich auch hier ein Pressedienst als Bezugsquelle gilt, nennen wir auch unseren Lesenden immer die Originalquellenangabe, damit sich alle selbst ein Bild von der Nachricht und der Perspektive machen können.

Wegweisung und Betretungsverbot © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Kärnten (2024-06-04)

Am 04.06.2024 um 11:50 Uhr verständigten mehrere Anwohner die Polizei, bezüglich einer um Hilfe schreienden Frau in Friesach, Bezirk St. Veit an der Glan. Eine 70-jährige Frau konnte bei den Nachbarn angetroffen werden. Sie gab an, dass heute ein Streit mit ihrem 74-jährigen Ehemann eskaliert sei. Er habe ihr während eines Telefonats das Handy aus der Hand gerissen, das Gespräch beendet und ihr das Telefon nicht mehr zurückgegeben. Beim Versuch ihm das Handy wieder wegzunehmen, habe er sie gestoßen und versucht ihr den rechten Arm zu verdrehen. Daraufhin habe sie um Hilfe geschrien und sei zu den Nachbarn geflüchtet.
Der Ehemann konnte an der Wohnadresse angetroffen werden, dieser verhielt sich auch den Beamten gegenüber äußerst aggressiv und uneinsichtig. Es wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot und ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Der 74-jährige konnte erst nach einem langen Gespräch und Androhung von Zwangsgewalt dazu gebracht werden, das Haus zu verlassen.

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