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Wien

(2024-05-29) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Behördliche Auflösung einer nicht angezeigten Versammlung ist Polizei Wien.


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Behördliche Auflösung einer nicht angezeigten Versammlung

(2024-05-29 / Wien) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Dass sich dieser Vorfall, von dem hier berichtet wird, in der Region Wien abgespielt hat, ist auch bereits in der Überschrift dieser Nachricht zu erfahren gewesen. Die genauen Details haben wir hier aber für Sie zusammengestellt. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Die ursprüngliche Meldung, die wir in der Redaktion nur geringfügig bearbeiten oder ganz im Original übernehmen, können Sie nun hier lesen. Wer sich selbst einen Eindruck von der Meldung verschaffen möchte, kann hier auch das Originalziitat lesen, wir verändern dabei keinerlei Faktenangaben. Aus diesem Grund geben wir auch unsere Quelle hier an.

Behördliche Auflösung einer nicht angezeigten Versammlung © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Wien (2024-05-29)

16 vorläufige Festnahmen

Vorfallszeit: 29.05.2024, 12:00 Uhr
Vorfallsort: 1040 Wien, Karlsplatz

Sachverhalt: Heute versammelte sich eine Gruppe von etwa 30-35 Personen um etwa 10:00 Uhr vormittags zu einer nicht angezeigten Versammlung vor der Technischen Universität am Karlsplatz. Durch die Teilnehmer wurden Zelte aufgebaut und Transparente angebracht. Polizisten des Stadtpolizeikommandos sowie der Bereitschaftseinheit wurden unverzüglich zum Ort der nicht angezeigten Versammlung beordert. Durch einen Behördenvertreter vor Ort wurde die Rechtmäßigkeit der Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes geprüft. Dieser untersagte die Versammlung aufgrund der erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung und des bedrohenden Charakters aufgrund der radikalen Äußerungen der Versammlungsteilnehmer. Die Störung der öffentlichen Ordnung und der die öffentliche Sicherheit bedrohende Charakter der Versammlung wurde festgestellt, da unter anderem Flugblätter und Parolen mit einschlägigem antiisraelischen Inhalt, die mit der österreichischen Rechtslage nicht im Einklang stehen, skandiert und verbreitet wurden. Nach Gewährung einer zeitlichen Frist zum freiwilligen Verlassen des Versammlungsortes, wurde die Versammlung polizeilich aufgelöst. Im Zuge dieser Auflösung kam es zu 16 vorläufigen Festnahmen, da sich die Personen weigerten die Versammlungsörtlichkeit zu verlassen. Mehrere Personen versuchten die Amtshandlung zu verzögern, indem sie sich aneinander ketteten bzw. eine Person auf einen Baum kletterte. Durch das konsequente Einschreiten der WEGA, der Bereitschaftseinheit und des Stadtpolizeikommandos Margareten konnten alle Personen gesichert und anschließend festgenommen werden. Die Festgenommenen wurden in ein Polizeianhaltezentrum gebracht. Es erfolgen Anzeigen nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes. Das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung ist über den Vorfall informiert. Der gegenständliche Vorfall wird der Staatsanwaltschaft Wien berichtet.

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