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Wien

(2024-05-24) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
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Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung

(2024-05-24 / Wien) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Dass sich dieser Vorfall, von dem hier berichtet wird, in der Region Wien abgespielt hat, ist auch bereits in der Überschrift dieser Nachricht zu erfahren gewesen. Die genauen Details haben wir hier aber für Sie zusammengestellt. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Im Anschluß an unsere eigene Meldung haben wir auch die Originalmeldung angefügt, die als Basis für diese Nachricht gilt. Wir verändern solche Nachrichten im O-Ton nie in den Fakten, lediglich kleinere Textkorrekturen werden vorgenommen. Da wir hier eben auch aus einer Originalquelle zitieren und natürlich auch hier ein Pressedienst als Bezugsquelle gilt, nennen wir auch unseren Lesenden immer die Originalquellenangabe, damit sich alle selbst ein Bild von der Nachricht und der Perspektive machen können.

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Twenty One Pilots in Wien

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Twenty One Pilots in Wien

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Quelle Polizei Wien (2024-05-24)

vorläufige Beschlagnahme eines PKW

Vorfallszeit: 23.05.2024, 20:40 Uhr
Vorfallsort: A22, Donauuferautobahn

Sachverhalt: Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien befanden sich gestern im Bereich der A22 Fahrtrichtung Stockerau im Streifendienst. Ein PKW wurde mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h nach Abzug der Messtoleranz gemessen. An der Stelle beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Die Polizisten nahmen die Nachfahrt auf und konnten den PKW im Bereich der Prager Straße einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterziehen. Dem 38-jährigen Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Aufgrund der massiven Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit führten die Beamten auch eine vorläufige Beschlagnahme des PKW durch. Da auch der Verdacht einer Suchgiftbeeinträchtigung des Lenkers vorlag, wurde dieser zur amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert. Der Lenker verweigerte diese jedoch. Der 38-Jährige wurde mehrfach angezeigt.

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