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Kärnten

(2024-05-06) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
Hinweis: Wir beziehen unsere Berichte aus Quellen, bitte beachten Sie diese auch im Sinne des richtigen Kontextes. Originalquelle des Beitrages: Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes ist Polizei Kärnten.


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Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes

(2024-05-06 / Kärnten) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Kärnten. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

Weitere Themen aus der Region oder zur Nachrichtenquelle.


Wir berichten über einen Vorfall aus der Region Kärnten. Was sich genau hier entsprechend dieser Meldung, wir wir aus offiziellen Quellen entnommen haben, abgespielt hat, erfahren Sie im Originaltext der Meldung noch einmal en detail. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Angeschlossen an unsere eigene Meldung zitieren wir immer – und zwar aus Prinzip – den vollständigen Text der Originalmeldung zu dieser Nachricht. Das bietet Ihnen auch die Möglichkeit aus der offiziellen Quelle noch nachlesen zu können. Außerdem ist über die Meldung, die wir aus der Region Kärnten bekommen haben auch die Quelle hier angeführt, damit Sie sich auch ein Bild darüber machen können.

Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Kärnten (2024-05-06)

Am 6. Mai 2024 kam eine 52-jähriger Mann aus dem Bezirk Villach-Land in die Polizeiinspektion Feistritz an der Drau und zeigte ein Video, das einen 63-jährigen Mann, ebenso aus dem Bezirk Villach-Land, dabei zeigt, wie er in einem augenscheinlich alkoholisierten Zustand mit einer Schrotflinte in die Luft schießt. Der Vorfall soll sich in einer Schrebergartensiedlung im Bezirk Villach-Land ereignet haben. Aufgrund des Verdachts begaben sich die Beamten der PI Feistritz an der Drau zur besagten Örtlichkeit. Mit dem Sachverhalt konfrontiert zeigte der 63-jährige den Beamten den Lagerort der auf seinen Namen registrierten Flinte. Die Flinte war geladen und ungesichert in einem Raum in der Schrebergartenhütte an die Wand angelehnt gelagert. Aufgrund des Sachverhaltes stellten die eingesetzten Beamten die Schrotflinte, sowie 16 dazugehörige Patronen sicher und sprachen ein vorläufiges Waffenverbot aus. Der Mann wird wegen der missbräuchlichen Verwendung der Waffe und der unsachgemäßen Lagerung zur Anzeige gebracht.

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