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(2024-03-31) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite. Originalquelle des Beitrages: Lebensgefährtin verletzt und Festnahmeanordnung wegen Suchtmittelhandles


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Lebensgefährtin verletzt und Festnahmeanordnung wegen Suchtmittelhandles

(2024-03-31 / Österreich) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Dass sich dieser Vorfall, von dem hier berichtet wird, in der Region Österreich abgespielt hat, ist auch bereits in der Überschrift dieser Nachricht zu erfahren gewesen. Die genauen Details haben wir hier aber für Sie zusammengestellt. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Im Anschluß an unsere eigene Meldung haben wir auch die Originalmeldung angefügt, die als Basis für diese Nachricht gilt. Wir verändern solche Nachrichten im O-Ton nie in den Fakten, lediglich kleinere Textkorrekturen werden vorgenommen. Da wir hier eben auch aus einer Originalquelle zitieren und natürlich auch hier ein Pressedienst als Bezugsquelle gilt, nennen wir auch unseren Lesenden immer die Originalquellenangabe, damit sich alle selbst ein Bild von der Nachricht und der Perspektive machen können.

Lebensgefährtin verletzt und Festnahmeanordnung wegen Suchtmittelhandles © BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Wien (2024-03-31)

37-Jähriger festgenommen

Vorfallszeit: 30.03.2024, 18:15 Uhr
Vorfallsort: Wien-Leopoldstadt

Polizisten der Polizeiinspektion Tempelgasse nahmen am gestrigen Nach-mittag einen 37-jährigen österreichischen Staatsbürger fest. Gegen ihn be-stand eine Festnahmeanordnung wegen Suchtmittelhandels. Weiters steht er im Verdacht, seine 24-jährige Lebensgefährtin in der Vergangenheit ver-letzt zu haben, unter anderem soll er ihr zwei Finger gebrochen und Ge-genstände beschädigt haben. Diesbezüglich wurde gegen ihn ein Betre-tungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.
Die Festnahme erfolgte in der Wohnung eines Bekannten des Beschuldigten. Beamte der WEGA wurden hinzugezogen, da der 37-Jährige bereits wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt amtsbekannt ist. Die Beamten fanden den Mann reglos vor, weshalb er vor Ort notfallmedizinisch versorgt und anschließend in ein Spital gebracht wurde. Er dürfte zuvor eine erheb-liche Menge Suchtmittel konsumiert haben.

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