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(2024-03-28) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite. Originalquelle des Beitrages: Verordnung


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Verordnung

(2024-03-28 / Österreich) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Die wichtigsten Daten und Informationen, die wir zu dieser Nachricht haben, sind hier für Sie zusammengestellt. Dass sich das ganze in der Region Österreich abgespielt hat, können Sie auch bereits unserer Schlagzeile entnehmen. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Das ist ist die Originalmeldung, wie wir sie in der Redaktion erhalten haben – geringfügige Korrekturen aus unserer Arbeit umfassen lediglich eventuelle ortographische Korrekturen und die Schreibweise, aber nicht irgendwelche Fakten. Da wir nicht behaupten das alles selbst recherchiert zu haben, geben wir selbstverständlich auch unsere Nachrichten-Quelle hier offen zu erkennen, damit sich auch jede Person, die die Nachricht liest, ein entsprechendes Bild davon verschaffen kann.

Verordnung © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Twenty One Pilots in Wien

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Twenty One Pilots in Wien

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Quelle Polizei Wien (2024-03-28)

Verordnung der Landespolizeidirektion Wien - Waffenverbotszone

Zeit: ab 30.03.2024, 08:00 Uhr
Ort: 10., Bereich Reumannplatz

Sachverhalt: Am 30.03.2024 tritt im Wiener Landesgebiet eine von der Landespolizeidirektion Wien gem. § 36b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verordnete Waffenverbotszone in Kraft. Die Zone umfasst den Bereich zwischen dem Platz der Kulturen und dem Reumannplatz.

Auf der Homepage der Landespolizeidirektion Wien, unter der Rubrik "Verordnungen der LPD Wien", können Sie diese einsehen.

www.polizei.gv.at/wien/start.aspx?nwid=556E434A336E6B4C382B6F3D&ctrl=2B7947437976465443374D3D&nwo=0

Die Verordnung beinhaltet den Schutzzweck, Ausnahmen, Geltungsumfang (örtlich und zeitlich), Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Strafmaßnahmen bei Übertretungen und einen Lageplan. Die verordnete Waffenverbotszone tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt sie von Montag bis Sonntag, von 00:00 bis 24:00 Uhr.

Es sind in einer Waffenverbotszone nicht nur Waffen, sondern auch gefährliche Gegenstände verboten – und zwar jene gefährlichen Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben. Diese Formulierung bedeutet kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefährlichen Gegenständen – der Träger eines solchen Gegenstandes muss aber einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Grund für das Mitführen vorbringen können (z.B. unmittelbare Berufsausübung).

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