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(2024-02-26) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite. Originalquelle des Beitrages: Wiener Tierhaltegesetz


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Wiener Tierhaltegesetz

(2024-02-26 / Österreich) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Wiener Tierhaltegesetz © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Wien (2024-02-26)

Fahrlässige Körperverletzung - Wiener Tierhaltegesetz - Waffengesetz

Vorfallszeit: 25.02.2024, 08:40 Uhr
Vorfallsort: Wien-Hernals

Sachverhalt: Ein Hausbewohner alarmierte die Polizei aufgrund eines sich im Siegenhaus befindlichen und freilaufenden Hundes, der diesem gegen die Brust gesprungen sei. (Anm.: American Staffordshire Terrier). Dieser soll die nicht versperrte Wohnungstüre selbst geöffnet haben. Der dadurch nicht verletzte Hausbewohner konnte den Hund in die offenstehende Wohnung zurückdrängen. Diese konnte der Hund jedoch abermals selbstständig durch das Öffnen der Türe verlassen. Eine Hausbewohnerin verließ zu diesem Zeitpunkt ihre Wohnung mit ihrem Hund (Anm.: franz. Bulldoge). Beide wurden durch den freilaufenden Hund attackiert und verletzt. Die eingetroffenen Beamten konnten den attackierenden Hund durch Einsatz des Pfeffersprays von weiteren Angriffen abhalten. Währenddessen konnte sich die Frau mit ihrem Hund in ihre Wohnung zurückziehen. Zugezogene Beamte der Polizeidiensthundeeinheit konnten den attackierenden Hund in weiterer Folge sichern. Kurze Zeit später traf der Hundebesitzer, ein 34-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, ein. Dieser soll den Hund über mehrere Stunden unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen haben. Es konnte auch eruiert werden, dass der Hund seine Notdurft im Stiegenhaus verrichtet hat. Der 34-Jährige verhielt sich während der Amtshandlung äußerst unkooperativ. In der Wohnung konnte zudem ein Luftdruckgewehr aufgefunden und sichergestellt werden. Gegen den 34-Jährigen bestand ein aufrechtes Waffenverbot. Er wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, dem Waffengesetz und mehrfach nach den Bestimmungen des Wiener Tierhaltegesetzes angezeigt.
Die Hausbewohnerin wurde im Gesichtsbereich sowie im Fußbereich leicht verletzt. Ihr Hund erlitt Verletzungen im Kopf-, Bein- und Brustbereich.

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