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Wien

(2024-02-14) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.
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Status: 23.11.2024 09:17 - Live / Original

Pressegespräch

(2024-02-14 / Wien) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Wien. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Quelle Polizei Wien (2024-02-14)

Gewalt in der Privatsphäre : Institutionsübergreifendes Handeln

Thema: Gewalt in der Privatsphäre: Institutionsübergreifendes Handeln

Zeit: 14.02.2024, 10:00 Uhr
Ort: Landespolizeidirektion Wien, Schottenring 7-9

Sachverhalt: Gemeinsam mit der Leiterin des Opferschutzzentrums der Landespolizeidirektion Wien Mag.a Nina Lepuschitz sowie der Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Wien Nicole Krejci, BA BA MA und dem Leiter des Vereins Neustart Nikolaus Tsekas fand am Mittwoch, dem 14.02.2024, ein Pressegespräch bezüglich der Thematik Gewalt in der Privatsphäre statt.
Da Gewalt in der Privatsphäre ein kriminalpolizeiliches sowie ein gesamtgesellschaftliches Phänomen darstellt, ist es umso wichtiger, dass die Polizei, das Gewaltschutzzentrum Wien und der Verein Neustart eng miteinander zusammenarbeiten. Nur durch institutionsübergreifendes Handeln kann man Gewalt in der Privatsphäre entgegenwirken und so die Rückfallquote von Gefährder*innen reduzieren.

Leiterin des Opferschutzzentrums der Landespolizeidirektion Wien Mag.a Nina Lepuschitz:

Die Wiener Polizei spricht pro Monat durchschnittlich 350 bis 360 Betretungs- und Annäherungsverbote bei häuslicher Gewalt aus.
Im Juli 2021 erfolgte die Implementierung eines "Gewalt in der Privatsphäre-Support (Abk.: "GiP-Support"). Hierbei handelt es sich um polizeiinterne Unterstützung durch besonders geschulte und erfahrene Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamte für jene Beamtinnen und Beamte, die Amtshandlungen im privaten Bereich führen. Mit Hilfe des rund um die Uhr erreichbaren Support-Teams sollen die im Einsatz stehenden Polizistinnen und Polizisten eine aussagekräftige Gefahrenprognose treffen können, auf die sich weitere Maßnahmen und Verfügungen stützen.
Durch Intensivierung und wissenschaftliche Weiterentwicklung wurde "PROTEEKT", ein spezifisches Gefährdungseinschätzungstool, entwickelt. Das Ergebnis weist, ähnlich einem Ampelsystem, darauf hin, ob es sich im gegenständlichen Fall um ein niedriges (grün), ein erhöhtes (orange) oder ein hohes Risiko (rot) für Gewalt in der Privatsphäre handelt.
Besonderes Augenmerk wird hierbei auf sogenannte "Hochrisikofälle" gelegt.
Ab dem Zeitpunkt, in dem im GiP-Support ein Hochrisikofall aufscheint, wird dieser sofort an das Opferschutzzentrum weitergeleitet.
Das neu etablierte Opferschutzzentrum des Wiener Landeskriminalamtes (LKA) ist seit Oktober vergangenen Jahres für die einzelfallspezifische Risikoanalyse und die langfristige Betreuung von Betroffenen zuständig. Hierbei besteht ein Schwerpunkt auf Prävention und umfassender Betreuung.
"Das Opferschutzzentrum legt einen besonderen Fokus auf jeden Hochrisikofall bei Gewalt in der Privatsphäre, um polizeilich bestmöglich die Risiken für eine erneute schwere Gewalttat zu kommunizieren", so Mag.a Nina Lepuschitz.
Ausgesprochene Betretungs- und Annäherungsverbote der Polizei werden an den Verein NEUSTART und an das Gewaltschutzzentrum weitergeleitet. Übergeordnetes und primäres Ziel ist hierbei, sowohl Gefährder*in als auch Opfer zeitnah in einen professionellen Betreuungskontext einbinden zu können.

Die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Wien, Nicole Krejci, BA BA MA, ging auf folgende Punkte ein:

Als staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtung, die gesetzlich im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verankert ist, werden dem Gewaltschutzzentrum seitens der Polizei alle Betretungs- und Annäherungsverbote übermittelt, deren räumlicher Schutzbereich in Wien liegt. Dies ermöglicht es dem Gewaltschutzzentrum, die darin angeführten gefährdeten Personen proaktiv zu kontaktieren. Die proaktive Kontaktaufnahme ist ein zentrales Element des Gewaltschutzgesetzes und gerade im Zusammenhang mit Delikten von Gewalt in der Privatsphäre besonders wichtig, um einen möglichst niederschwelligen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu gewährleisten.
In einem telefonischen Erstgespräch, das zeitnah nach Ausspruch des Betretungs- und Annäherungsverbots erfolgt, wird der dadurch gegebene Schutz ebenso erläutert wie weitere Formen und Möglichkeiten der Beratung, Begleitung und Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum.
Die weitere Sicherheitsplanung, die unter anderem auch im Rahmen von persönlichen Beratungsterminen und in engmaschiger Abstimmung mit der Polizei, dem Verein Neustart sowie weiteren relevanten Kooperationspartner*innen erfolgt, fußt auf wissenschaftlich fundierten Instrumenten zur Gefährlichkeitseinschätzung. Kommen die Polizei, das Gewaltschutzzentrum und der Verein Neustart, der in Wien als Beratungsstelle für Gewaltprävention fungiert und als solcher mit den Gefährder*innen arbeitet, zur Einschätzung, dass es sich um einen Hochrisikofall handelt, wird dieser Fall potenziell ebenfalls im Rahmen einer sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz behandelt. Dieses Instrument dient ebenfalls dem so wichtigen institutionenübergreifenden Zusammenwirken in Fällen von Gewalt in der Privatsphäre.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Gewaltschutzzentrums besteht in der Begleitung in den meist auf ein Betretungs- und Annäherungsverbot anschließenden Strafverfahren. Diese erfolgt im Rahmen psychosozialer sowie juristischer Prozessbegleitung, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz.
Doch auch wenn sich Betroffene von Gewalt in der Privatsphäre noch nicht an die Polizei gewendet haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, mit dem Gewaltschutzzentrum Kontakt aufzunehmen, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls in der Anzeigenerstattung begleitet zu werden.
"Schutz und Sicherheit der Betroffenen von Gewalt in der Privatsphäre haben für uns oberste Priorität. Hierbei stehen wir in engem Austausch mit der Polizei, der Beratungsstelle von Gewaltprävention sowie weiteren relevanten Kooperationspartner*innen, wie beispielsweise der Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Erst die unterschiedlichen Perspektiven, Sichtweisen und Zugänge der involvierten Institutionen ermöglichen es, einen Fall in seiner Vielschichtigkeit wahrzunehmen und gemeinsam mit den Betroffenen die bestmöglichen Schritte für eine gewaltfreie Zukunft zu setzen", so Nicole Krejci.

Nikolaus Tsekas, Leiters des Vereins Neustart hielt fest:

Seit September 2021 führt der Verein NEUSTART in Wien Gewaltpräventionsberatung im Auftrag des Innenministeriums in einer engen Kooperation mit der Polizei und dem Gewaltschutzzentrum durch. Seit der Einführung hat dieser rund 9.000 Gefährder*innen beraten.

2023 zählte NEUSTART in Wien 3.774 Gefährder*Innen in der Beratungsstelle für Gewaltprävention. Dies bedeutet eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

"Die Arbeit ist herausfordernd, weil wir in sehr kurzer Zeit in einer hochemotionalen Situation eine Veränderungsbereitschaft bei unseren Klient innen und Klienten erreichen wollen", sagt Nikolaus Tsekas, Leiter vom Verein NEUSTART in Wien.

"Der Vorteil der Gewaltpräventionsberatung ist, dass wir schon in einem sehr frühen Stadium einschreiten, also rasch nach dem Polizeieinsatz und lange vor einer möglichen Strafverhandlung. Damit schließen wir eine Lücke und das kann in vielen Fällen deeskalierend sein."
Ein Großteil der Personen (davon sind rund 85% Männer), die Gewaltpräventionsberatung in Anspruch nehmen müssen, sind bislang noch nicht straffällig geworden. Bei rund einem Drittel der Fälle kommt es trotz des Anlassfalls zu keiner Anzeige. Das bedeutet, die Polizei ist bereits eingeschritten, bevor es zu einer Straftat gekommen ist. "Dass die Polizei eine Gewalttat verhindert, ist der Idealfall", sagt Tsekas. "Wir können dann mit der Person intensiv arbeiten, damit Konflikte in Zukunft ohne Gewalt gelöst werden." Tsekas rät daher potenziellen Opfern möglichst früh die Polizei zu alarmieren, um einerseits Maßnahmen im Sinne des Opferschutzes in Kooperation mit den Sicherheitsbehörden zu setzen sowie professionelle Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum zu erhalten.
"Die meisten unserer Klientinnen und Klienten haben zuvor noch nie eine Beratung in Anspruch genommen und n

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