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Hollabrunn

(2023-12-13) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Hollabrunn. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite. Originalquelle des Beitrages: Pyrotechnikkontrollen im Bezirk Hollabrunn


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Pyrotechnikkontrollen im Bezirk Hollabrunn

(2023-12-13 / Hollabrunn) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Hollabrunn. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Aus der angegebenen, offiziellen Quelle haben wir diese Meldung für die Region Hollabrunn erhalten, die wir hier im Anschluss zitieren möchten. Im Bild: Nahaufnahme eines Polizeiautos von der Seite mit der offiziellen Kennzeichnung Polizei und dem österreichischen Wappen-Adler. Bei der Originalmeldung, die wir hier zusammengestellt haben, handelt es sich um den zitierten Text der Quelle. Wir bearbeiten ursprüngliche Meldungen eigentlich ausschließlich, wenn es um Schreibweise oder Absätze geht – Fakten und Angaben bleiben bei uns davon aber stets unberührt. Da wir nicht behaupten das alles selbst recherchiert zu haben, geben wir selbstverständlich auch unsere Nachrichten-Quelle hier offen zu erkennen, damit sich auch jede Person, die die Nachricht liest, ein entsprechendes Bild davon verschaffen kann.

Pyrotechnikkontrollen im Bezirk Hollabrunn © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Niederösterreich (2023-12-13)

Öffentlichkeitsarbeit
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Bedienstete der Polizeiinspektion Untermarkersdorf – Fremden- und Grenzpolizei führen seit Ende Oktober Schwerpunktkontrollen nach dem Pyrotechnik-Gesetz durch. Bis dato konnten rund 5.800 verbotene zündbare Gegenstände vorläufig sichergestellt und 105 Personen wegen Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Die Kontrollen im Grenzbereich werden in den nächsten Wochen noch intensiviert.

Tipps der Polizei:
Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper sowie unsachgemäße Verwendung pyrotechnischer Artikel und appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.
Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders verbotene und leichtsinnige Handhabung von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, ohne erforderliche Qualitäts- und Zulassungskriterien birgt großes Gefahrenpotenzial.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch empfindlich hohe Geldstrafen.

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