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(2023-12-10) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite. Originalquelle des Beitrages: Eklatante Geschwindigkeitsübertretung - keine Lenkerberechtigung


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Eklatante Geschwindigkeitsübertretung - keine Lenkerberechtigung

(2023-12-10 / Österreich) Diese Nachricht aus unserer Berichterstattung betrifft die Region Österreich. Die Nachricht wurde aber nicht sehr detailliert bearbeitet und gehört nicht zu den Haupt-Schlagzeilen dieser Webseite.

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Eklatante Geschwindigkeitsübertretung - keine Lenkerberechtigung © BMI / Egon Weissheimer

© BMI / Egon Weissheimer

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Quelle Polizei Niederösterreich (2023-12-10)

Bezirk Hollabrunn
Presseaussendung der Polizei Niederösterreich

Am 9. Dezember 2023, gegen 17:00 Uhr wurde ein PKW mit Wiener Kennzeichen im Kreisverkehr S3/Guntersdorf, Bezirk Hollabrunn, "driftend" von einer Zivilstreife der Autobahnpolizeiinspektion Stockerau wahrgenommen.

Der Lenker fuhr weiter in Richtung Tschechien und beschleunigte auf der Bundesstraße 303 (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h) auf ca 187km/h. Daraufhin wurde versucht, den PKW-Lenker beim Kreisverkehr Jetzelsdorf mittels eingeschalteten Frontblitzern (Windschutzscheibe und Kühlergrill) anzuhalten. Der Lenker missachtete jedoch die deutlich sichtbaren Anhaltezeichen und fuhr in das Ortgebiet von Jetzelsdorf. Dort beschleunigte er auf ca 130km/h (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) und überholte mehrere andere Verkehrsteilnehmer und nötigte sie zum Abbremsen und Ausweichen, um so einen Verkehrsunfall zu verhindern. Weiters gefährdete er entgegenkommende Fahrzeuglenker auf der regennassen Fahrbahn.

Aufgrund der riskanten Fahrweise und der Gefährdung anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger durch den Lenker des PKWs wurde im Ortsgebiet von Hadres die Nachfahrt von der Streife abgebrochen.

Der Lenker konnte am 10. Dezember 2023 ausgeforscht werden. Es handelt sich dabei um einen 17-jährigen, in Wien wohnhaften kroatischen Staatsbürger. Er bestritt vorerst, mit dem oa PKW gefahren zu sein, war schlussendlich doch geständig, mit dem PKW gefahren zu sein.

Seinen Angaben zufolge, wollte er sich der Anhaltung entziehen, da er nicht im Besitz eines Führerscheines ist. Bei der weiteren Amtshandlung konnten in seinem Besitz eine verbotene Waffe (Elektroschocker in Form einer Taschenlampe), 2 Stück gestohlene österreichische Kennzeichentafeln und 2 Stück gestohlene serbische Kennzeichentafeln vorgefunden werden. Zu den Kennzeichen befragt, gab der 17-Jährige an, die österreichischen Kennzeichen auf der Straße liegend gefunden und die serbischen Kennzeichen von einem ihm unbekannten Serben geschenkt bekommen zu haben.

Außerdem konnte in seinem Besitz ein Plastiksäckchen mit ca 1 Gramm weißem Pulver vorgefunden und sichergestellt werden. Das Pulver wird der Kriminalpolizeilichen Untersuchungsanstalt zur Untersuchung übermittelt.

Der 17-Jährige wird wegen Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Nötigung, Urkundenunterdrückung, Waffen- und Suchtmittelgesetz der Staatsanwaltschaft Wien und wegen 16 Verwaltungsübertretungen der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn zur Anzeige gebracht.

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