Untersagung einer angezeigten Versammlung nach dem Versammlungsgesetz



Wien (Land Wien)

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Die Hauptstadt von Österreich Wien ist auch ein eigenes Bundesland, die Stadt Wien hat knapp 2 Millionen Menschen Bevölkerung und ist damit nach Berlin und vor Hamburg die zweitgrößte Stadt im deutschsprachigen Raum. Die Stadt Wien ist durch die hohe Bevölkerungsdichte natürlich auch eine Region in der die Polizei überdurchschnittlich viele Vorfälle zu verzeichnen hat. Wien ist Hotspot im Tourismus genauso wie auch Hotspot in Sachen Migration und Hotspot in Sachen Spionage - hier sind nicht nur die Ministerien der Österreichischen Regierung zu finden, sondern auch zahllose internationale Organisationen wie ein UNO Sitz, die OPEC und viele mehr.

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Untersagung einer angezeigten Versammlung nach dem Versammlungsgesetz

Polizei Wien

(23.07.26) Zeit: 25.07.2026
Ort: 1010 Wien

Die für den 25. Juli 2026 angezeigte Kundgebung mit dem Titel "Kritik an der Wiener Migrationspolitik" wurde am heutigen Tag von der Landespolizeidirektion Wien als zuständiger Versammlungsbehörde untersagt. Grund der Untersagung war der Umstand, dass zeitgleich und teilweise an denselben Örtlichkeiten bereits zuvor eine andere Versammlung ordnungsgemäß angezeigt worden war und somit der gesetzliche Schutzbereich der früher angezeigten Versammlung beeinträchtigt worden wäre. Da alle Vorschläge für Alternativrouten der Marschkundgebung von den Verantwortlichen abgelehnt wurden, war die Untersagung letztlich notwendig geworden.

Hintergrund: Das Versammlungsgesetz sieht für jede Versammlung automatisch einen Schutzbereich vor, innerhalb dessen keine weiteren Kundgebungen zeitgleich stattfinden dürfen, sofern dadurch die ungestörte Durchführung der bereits angezeigten Versammlung beeinträchtigt würde. Diese gesetzliche Regelung dient der Sicherstellung der ungestörten Durchführung ordnungsgemäß angezeigter Versammlungen sowie der Wahrung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Versammlungsrechts.

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