Zeugenaufruf nach zwei Schikollisionen am Kitzsteinhorn



Salzburg (Land Salzburg)

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Das Bundesland Salzburg liegt in der Mitte von Österreich. Im Norden und Nordwesten grenzt das Bundsland an die Bundesrepublik Deutschland, im Südwesten gibt es eine kurze aber doch vorhandene Grenze zu Italien, durch die das Nachbarland Tirol vom Bezirk Osttirol getrennt wird. Salzburg besteht aus fünf Gauen und der Stadt Salzburg. Die fünf "Gaue" sind der Flachgau, Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau. Diese fünf Gaue entsprechen auch den politischen Bezirken, die es neben der Landeshauptstadt Salzburg gibt.

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Zeugenaufruf nach zwei Schikollisionen am Kitzsteinhorn

Polizei Salzburg polizei.gv.at

(26.12.25) Am 25. Dezember ereigneten sich am Schigebiet Kitzsteinhorn zwei voneinander unabhängige Schiunfälle, bei denen die jeweils beteiligten Unfallgegner die Unfallstellen verließen, ohne ihre Daten bekanntzugeben. Die Polizei ersucht um Hinweise.
Gegen 12:30 Uhr fuhr eine 49-jährige dänische Staatsbürgerin die Piste 11 (Langwied) talwärts. Nach einer Geländekuppe blieb sie links am Pistenrand stehen. In weiterer Folge sprang ein von hinten kommendem Snowboarder über die Kuppe und kollidierte mit der Schifahrerin. Beide Personen kamen zu Sturz. Der Snowboarder stand anschließend wieder auf und verließ die Unfallstelle, ohne sich um die Verletzte zu kümmern oder seine Personalien bekanntzugeben. Die Frau erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und wurde nach der Erstversorgung ins Krankenhaus Zell am See gebracht.
Nachdem eine 28-jährige niederländische Schifahrerin im Bereich oberhalb des Alpincenters stürzte und im Schnee lag, fuhr eine bislang unbekannte Schifahrerin an der am Boden liegenden Frau vorbei und touchierte ihren Kopf bzw. Skihelm. Die unbekannte Schifahrerin verließ jedoch den Unfallort. Die Verletzte wurde von der Pistenrettung erstversorgt und anschließend vom Roten Kreuz in das Krankenhaus Zell am See eingeliefert. Sie erlitt Verletzungen unbestimmten Grades. Der Schihelm wurde durch den Kontakt beschädigt.
Personen, die die genannten Unfälle beobachtet haben oder Hinweise zu den Beteiligten geben können, werden ersucht, sich bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Die Polizei erinnert daran, dass alle an einem Schiunfall beteiligten Personen verpflichtet sind, anzuhalten, Hilfe zu leisten und an der Aufklärung des Unfallgeschehens mitzuwirken. Das Entfernen von der Unfallstelle ist strafbar.

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