Verkehrssicherheitsschwerpunkte



Salzburg (Land Salzburg)

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Das Bundesland Salzburg liegt in der Mitte von Österreich. Im Norden und Nordwesten grenzt das Bundsland an die Bundesrepublik Deutschland, im Südwesten gibt es eine kurze aber doch vorhandene Grenze zu Italien, durch die das Nachbarland Tirol vom Bezirk Osttirol getrennt wird. Salzburg besteht aus fünf Gauen und der Stadt Salzburg. Die fünf "Gaue" sind der Flachgau, Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau. Diese fünf Gaue entsprechen auch den politischen Bezirken, die es neben der Landeshauptstadt Salzburg gibt.

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Salzburg Nachrichten

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Verkehrssicherheitsschwerpunkte

Polizei Salzburg polizei.gv.at

(12.10.25) In der Nacht zum 12. Oktober 2025 kontrollierte die Salzburger Polizei bei Verkehrssicherheitskontrollen in der Stadt Salzburg, sowie im Flach- und Tennengau zahlreiche Fahrzeuge. Zudem waren bei diesen Kontrollen Techniker der Salzburger Landesregierung sowie Strafreferentinnen Verwaltungsbehörde im Einsatz.

Insgesamt überprüften die Polizistinnen und Polizisten bei diesem Einsatz zumindest 76 Fahrzeuge intensiv, wobei sie elf Fahrzeuge den Technikern der Landesregierung zur genaueren Überprüfung vorführten. Bei neun dieser Fahrzeuge musste aufgrund von Gefahr im Verzug eine sofortige Kennzeichenabnahme erfolgen. Zudem stellten die Einsatzkräfte bei etlichen Fahrzeugen "schwere Mängel" fest, die entweder zur Anzeige gebracht, oder direkt vor Ort von den Strafreferentinnen sanktioniert wurden. Die Strafreferentinnen erließen dabei vor Ort, allein für 48 Delikte nach dem Kraftfahrgesetz, Strafverfügungen in der Höhe von gesamt 6000 Euro. Gesamt vollzog die Polizei an die 150 Alkotests, erstattete aufgrund diverser Verkehrsdelikte annähernd 60 Anzeigen und verhängte knapp über 40 Organmandate.

Bei parallel durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen kontrollierte die Polizei im Einsatzraum über 1200 Fahrzeuge, wobei fast 60 Lenker die jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Drei Kraftfahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit im mehr als 30 km/h. Alle Lenkerinnen und Lenker werden an die zuständigen Behörden angezeigt.

Kurz vor Mitternacht des 11. Oktober wurde die Polizei dabei auf der Westautobahn (A1) im Bereich des Lieferingertunnels auf einen PKW-Lenker aufmerksam, der eine sehr rasante Fahrweise an den Tag legte. Eine Zivilstreife stellte letztlich eine Höchstgeschwindigkeit von 153 km/h, bei erlaubten 80 km/h, fest. Bei seiner Kontrolle konnte der 19-jährige Flachgauer keinen Führerschein vorweisen, da diese nie erworben hatten. Die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt und zeigten ihn an die zuständige Behörde an.

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